Psychotherapie in Wiesbaden 

und im Rheingau-Taunus-Kreis

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?


Die Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es muss eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegen. Dies wird in den sogenannten „Sprechstunden“ abgeklärt, die therapeutischen Vorgehensweisen erläutert und eine Beratung bezüglich der angemessenen therapeutischen Methode gegeben.


Zunächst können ohne Antrag zwei bis vier Vorgespräche stattfinden, die auf jeden Fall von der Krankenkasse übernommen werden. 

Wenn die Einleitung einer Psychotherapie notwendig ist, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt. In der Regel ist dies ein Antrag auf Kurzzeittherapie im Umfang von 12 Stunden, auf den ein weiterer Antrag für 12 Stunden und dann bei Bedarf ein Antrag auf Langzeittherapie erfolgt, dessen Umfang je nach Therapiemethode unterschiedlich ausfällt. 

Diese teilt dem Versicherten mit, ob sie einer Behandlung zustimmt und wie viele Stunden genehmigt worden sind. 

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