Psychotherapie allgemein
Psychotherapie ist die Heilbehandlung von seelischen oder seelisch bedingten körperlichen Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bis ins hohe Lebensalter. Sie beruht auf psychotherapeutischen Methoden, die wissenschaftlich fundiert sind.
Das Ziel besteht darin, Gefühle, Gedanken, Einstellungen oder Handeln zu verändern. Diese Veränderungen können auf der Basis einer vertrauensvollen Beziehung erreicht werden, in der Therapeut*innen und Patient*innen gemeinsam Lösungen für die zu behandelnden Probleme entwickeln.
Psychotherapie ist zumeist ein längerfristiger Prozess. Deshalb wird seit dem 1.4.2018 mindestens eine psychotherapeutische Sprechstunde vor Beginn der Psychotherapie durchgeführt. In dieser Sprechstunde wird die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung geprüft und die Frage der geeigneten Art der Psychotherapie erörtert.
In den folgenden probatorischen Sitzungen mit Ihrer/m möglichen Behandler*in wird zunächst festgestellt, ob die persönliche Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in hergestellt werden kann und tragfähig ist. Dabei wird von therapeutischer Seite auch über die notwendigen Schritte der Psychotherapie informieren. Erst danach wird entschieden, ob ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung beim Kostenträger gestellt wird.
Die therapeutischen Vorgehensweisen unterscheiden sich zwischen den Therapieverfahren; gemeinsam ist allen, dass im Gespräch oder in Übungen Veränderungen im Erleben und Handeln mit dem Ziel von mehr Autonomie vorbereitet und gefördert werden.
Mit Psychotherapie können z.B. folgende Störungen behandelt werden:
Ängste, Zwänge, Depressionen, Störungen des Selbstwertgefühls, funktionelle Störungen, psychosomatische Erkrankungen, Essstörungen, Suchterkrankungen, Lern- und Leistungsstörungen sowie Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen.
Vier Arten von Psychotherapie werden von den Krankenkassen übernommen: Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Es gibt noch besondere Verfahren, wie Psychoonkologie und Hypnotherapie, die entsprechender Zusatzqualifikation ebenfalls abgerechnet werden können.
Das gleiche gilt für Privatpatient*en, die allerdings in Ihren Vertragsunterlagen prüfen müssen, welche Leistungen ihr Versicherer übernimmt, da sie zunächst die Kosten selbsttragend müssen und dann mit der Versicherung abrechnen können.
Über die Arten von Psychotherapie können Sie sich auf den folgenden Seiten Informieren:
Über die Arten von Psychotherapie können Sie sich auf den folgenden Seiten Informieren:
- Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
Allgemeine Fragen rund um Ihre Therapie:
- Wie kann ich eine Psychotherapie bekommen?
- Brauche ich für die psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung?
- Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?
- Was passiert, wenn ich einen Termin bei meinem Psychotherapeuten absagen muss?
- Welche Ausbildung haben Psychotherapeuten?
Weitere Informationen rund um die Psychotherapie, ethische Grundsätze, Ihre Rechte erhalten Sie auf den Seiten der Psychotherapeutenkammer Hessen .
Beschwerdemöglichkeiten
Wenn nach Ihrer Einschätzung im Rahmen einer Psychotherapie Fehler passieren, empfehlen wir Ihnen das im direkten Gespräch mit der/dem Therapeut*in anzusprechen und so eine Klärung herbei zu führen. Sollte dies nicht funktionieren, besteht die Möglichkeit sich bei folgenden Institutionen zu Beschwerden:
Beschwerdestelle der Psychotherapeutenkammer Hessen: Link
Beschwerdestelle der Landesärztekammer Hessen: Link
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